Das elektronische Rezept
Ab 01. Januar 2024 ist das E-Rezept in Deutschland verpflichtend. Das bedeutet für Sie und für uns: sollten alle elektronischen Komponenten funktionieren, werden alle Rezepte für Medikamente als elektronisches Rezept (eRp) ausgestellt.
Für Sie bedeutet das: statt das Rezept auf Papier zu drucken, wird es elektronisch auf einen sogenannten eRp-Server hochgeladen. Wenn Sie jetzt mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in die Apotheke gehen, kann das Rezept vom Server abgerufen werden. Eine Alternative zum Abrufen Ihrer Medikamente ist die Installation einer eRezept-App auf Ihrem Handy – diese müssen Sie mit einer persönlichen PIN Ihrer Krankenkasse aktivieren, sodass Sie das Rezept als QR-Code herunterladen können (und so evtl. auch bei Online-Apotheken einreichen können).
Aktuell funktioniert das E-Rezept nur bei regulären Medikamenten von Kassenpatienten. Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte, sogenannte Grüne Rezepte und alle weiteren Verordnungen müssen zunächst weiterhin auf Papier ausgedruckt werden.
Was bleibt: einmal im Quartal muss Ihre Gesundheitskarte weiterhin in der Praxis eingelesen werden!
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird derzeit in etwa 230 Praxen sowie einigen Krankenhäusern und Apotheken getestet. Verläuft die Erprobung erfolgreich, sollen alle Praxen bundesweit mit der notwendigen Technik ausgestattet werden.
Erst dann können wir Ihre ePA mit Daten aus der aktuellen Behandlung befüllen und eingestellte Befundberichte, Arztbriefe oder andere Dokumente lesen. Ab wann das möglich sein wird, ist noch offen.
Die gesetzlichen Krankenkassen legen momentan nach und nach für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte an. Sollten Sie also bereits eine ePA haben, bitten wir Sie um etwas Geduld.
BEI FRAGEN RUND UM IHRE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE HILFT IHNEN IHRE KRANKENKASSE WEITER: www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app